Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Online-Ticketshop des „Level“

Stand: 30. Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche Verträge über den Erwerb von Eintrittstickets, Sondertickets, Mehrpersonentickets, VIP-Tickets sowie über die Buchung von Lounges, Tischen oder vergleichbaren Reservierungsleistungen, die über den Online-Ticketshop auf der Website

www.level-rheine.de

geschlossen werden.

(2) Vertragspartner des Kunden und Veranstalter ist, soweit im jeweiligen Veranstaltungsangebot nicht ausdrücklich ein anderer Veranstalter genannt wird:

Ripploh Gaststättenbetriebs GmbH
Kolpingstraße 7–9
48431 Rheine
E-Mail: info@level-rheine.de

nachfolgend „Veranstalter“.

(3) Veranstaltungsort ist, soweit im jeweiligen Veranstaltungsangebot nichts Abweichendes angegeben wird:

Level
Kolpingstraße 7–9
48431 Rheine

(4) „Kunde“ im Sinne dieser AGB ist die Person, die über den Online-Ticketshop eine Bestellung abgibt. „Ticketinhaber“ ist die Person, die das Ticket bei der Veranstaltung verwendet. Kunde und Ticketinhaber können unterschiedliche Personen sein.

(5) Für den Vertrag gelten ergänzend die im jeweiligen Ticketangebot angegebenen Veranstaltungsinformationen, insbesondere Datum, Uhrzeit, Altersbeschränkungen, Einlassbedingungen, Ticketkategorie und gegebenenfalls Reservierungsbedingungen.

(6) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Veranstaltungen, Tickets und Reservierungsleistungen im Online-Ticketshop stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot des Veranstalters dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.

(2) Der Kunde kann die gewünschten Tickets oder Reservierungsleistungen auswählen und die eingegebenen Angaben vor Abgabe der Bestellung überprüfen und berichtigen.

(3) Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Bestellvorgang aufgeführten Leistungen ab.

(4) Der Kunde muss vor Abschluss der Bestellung die Möglichkeit erhalten, diese AGB, die Datenschutzhinweise sowie die wesentlichen Informationen zur jeweiligen Veranstaltung einzusehen und dauerhaft zu speichern.

(5) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter das Angebot des Kunden durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, durch die Übersendung des Tickets oder auf andere eindeutige Weise annimmt.

Eine rein technische Eingangsbestätigung, mit der lediglich der Eingang der Bestellung bestätigt wird, stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern sie nicht zugleich ausdrücklich die Annahme erklärt oder das gebuchte Ticket enthält.

(6) Voraussetzung für die Vertragsannahme ist die erfolgreiche Autorisierung beziehungsweise Durchführung der ausgewählten Zahlung. Kann die Zahlung nicht erfolgreich durchgeführt oder bestätigt werden, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die Bestellung anzunehmen.

(7) Der Veranstalter kann eine Bestellung insbesondere ablehnen, wenn

a) die gewählte Ticketkategorie ausverkauft ist,

b) die angegebene Zahlung nicht erfolgreich durchgeführt werden kann,

c) eine angegebene Bestellbegrenzung überschritten oder umgangen wird,

d) konkrete Anhaltspunkte für einen missbräuchlichen, automatisierten oder gewerblichen Ticketkauf bestehen oder

e) ein offensichtlicher Preis-, Eingabe- oder Systemfehler vorliegt.

(8) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(9) Die Bestelldaten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert. Der Kunde erhält die für seine Bestellung wesentlichen Vertragsinformationen grundsätzlich per E-Mail. Ein darüber hinausgehender dauerhafter Zugang zum Vertragstext über die Website wird nur geschuldet, wenn eine entsprechende Kundenkonto-Funktion ausdrücklich angeboten wird.


§ 3 Ticketarten und Reservierungen

(1) Über den Online-Ticketshop können insbesondere folgende Ticketarten angeboten werden:

a) reguläre Eintrittstickets,

b) Early-Bird-Tickets,

c) VIP-Tickets,

d) Mehrpersonentickets, beispielsweise 5er-Tickets,

e) Aktions- und Sondertickets sowie

f) weitere veranstaltungsbezogene Ticketkategorien.

(2) Der konkrete Leistungsumfang eines Tickets ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Ticketbeschreibung und den zugehörigen Veranstaltungsinformationen.

(3) Vergünstigte, kontingentierte oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte Tickets gelten nur unter den im jeweiligen Angebot genannten Bedingungen. Sind für die Nutzung Nachweise erforderlich, müssen diese beim Einlass im Original oder in einer ausdrücklich zugelassenen digitalen Form vorgelegt werden.

(4) Soweit im Online-Ticketshop angeboten, können außerdem Lounges, Tische oder vergleichbare Bereiche reserviert werden.

(5) Bei einer Reservierung können insbesondere folgende Bedingungen vereinbart werden:

a) eine festgelegte Personenzahl,

b) eine bestimmte Nutzungszeit,

c) ein Mindestverzehr,

d) ein Getränk-, Flaschen- oder Verzehrpaket,

e) eine Vorauszahlung oder

f) weitere in der jeweiligen Beschreibung ausgewiesene Leistungen.

(6) Maßgeblich sind die Angaben, die dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung für die konkrete Reservierung angezeigt werden.

(7) Eine Reservierung berechtigt nur zur Nutzung des ausdrücklich gebuchten Bereichs und der ausdrücklich enthaltenen Leistungen. Nicht ausdrücklich aufgeführte Getränke, Speisen oder sonstige Leistungen sind gesondert zu bezahlen.

(8) Alle Personen, die eine Reservierung oder ein Mehrpersonenticket nutzen, müssen die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Einlass- und Altersvoraussetzungen erfüllen.


§ 4 Preise und Systemgebühr

(1) Sämtliche im Online-Ticketshop angegebenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Für einzelne Ticketarten oder Reservierungen kann zusätzlich zum eigentlichen Ticket- oder Reservierungspreis eine Systemgebühr erhoben werden.

(3) Ob und in welcher Höhe eine Systemgebühr anfällt, richtet sich nach dem jeweiligen Ticket beziehungsweise der jeweiligen Reservierung. Die Systemgebühr wird dem Kunden vor Abgabe der zahlungspflichtigen Bestellung angezeigt.

(4) Der vor Abgabe der Bestellung angezeigte Gesamtpreis enthält sämtliche für die gewählte Bestellung zwingend zu zahlenden Preisbestandteile und Gebühren.

(5) Die Preise verschiedener Ticketkategorien können sich unterscheiden. Insbesondere können Early-Bird-, Vorverkaufs-, Aktions-, VIP- und Sondertickets zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden.

(6) Nachträgliche Preisreduzierungen, Rabattaktionen oder günstigere Ticketkontingente begründen keinen Anspruch auf nachträgliche Ermäßigung oder Erstattung der Preisdifferenz für bereits wirksam erworbene Tickets.


§ 5 Zahlungsarten und Fälligkeit

(1) Im Online-Ticketshop werden grundsätzlich folgende Zahlungsarten angeboten:

a) PayPal und

b) Kreditkartenzahlung über Stripe.

(2) Der Veranstalter kann das Angebot einzelner Zahlungsarten aus technischen, sicherheitsbezogenen oder organisatorischen Gründen einschränken, sofern dem Kunden vor Abgabe der Bestellung mindestens eine zumutbare Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung steht.

(3) Bei der Nutzung von PayPal gelten ergänzend die Vertrags- und Datenschutzbedingungen von PayPal.

(4) Bei Kreditkartenzahlungen erfolgt die technische Zahlungsabwicklung über Stripe. Ergänzend können die Vertrags- und Datenschutzbedingungen von Stripe sowie des jeweiligen Kreditkartenunternehmens gelten.

(5) PayPal und Stripe sind Zahlungsdienstleister und werden durch ihre Mitwirkung nicht Vertragspartner hinsichtlich der Veranstaltung oder der gebuchten Tickets.

(6) Der Gesamtpreis ist unmittelbar mit Abschluss der Bestellung zur Zahlung fällig.

(7) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Zahlung verwendeten Daten zutreffend sind und das verwendete Zahlungsmittel über eine ausreichende Deckung beziehungsweise einen ausreichenden Verfügungsrahmen verfügt.


§ 6 Ticketversand und QR-Code

(1) Nach erfolgreichem Vertragsschluss erhält der Kunde sein Ticket grundsätzlich per E-Mail als PDF-Datei. Das Ticket enthält einen individuellen QR-Code.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung eine zutreffende und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und den Eingang der Ticket-E-Mail einschließlich des Spam- oder Junk-Ordners zu überprüfen.

(3) Der Kunde muss das Ticket bei der Veranstaltung in einer für das Einlasspersonal lesbaren Form vorzeigen. Dies kann auf einem geeigneten mobilen Endgerät oder als ausreichend gut lesbarer Ausdruck erfolgen.

(4) Jeder QR-Code ist nur für einen einzigen erfolgreichen Einlassvorgang gültig. Nach dem ersten erfolgreichen Scan wird der QR-Code entwertet. Weitere Einlassversuche mit demselben QR-Code können zurückgewiesen werden.

(5) Werden mehrere Ausdrucke, Kopien, Bildschirmfotos oder sonstige Vervielfältigungen desselben QR-Codes angefertigt, vermittelt ausschließlich der zuerst erfolgreich eingelesene QR-Code ein Einlassrecht.

(6) Der Kunde und der Ticketinhaber sind verpflichtet, das Ticket und den QR-Code sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der QR-Code darf nicht öffentlich, insbesondere nicht in sozialen Netzwerken oder Verkaufsanzeigen, sichtbar veröffentlicht werden.

(7) Wird ein QR-Code aufgrund einer vom Kunden oder Ticketinhaber zu vertretenden Weitergabe, Veröffentlichung oder unzureichenden Sicherung bereits von einem Dritten verwendet, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ausstellung eines neuen Tickets oder auf Erstattung.

(8) Hat der Kunde die Ticket-E-Mail nicht erhalten oder das Ticket verloren, kann er sich an

info@level-rheine.de

wenden.

(9) Der Veranstalter bemüht sich nach einer ausreichenden Identitäts- und Bestellprüfung um eine erneute Übersendung des Tickets. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Bestellung eindeutig zugeordnet werden kann und vor Veranstaltungsbeginn noch ausreichend Zeit für eine Bearbeitung besteht.

(10) Erfolgt die Anfrage so kurzfristig, dass eine ordnungsgemäße Prüfung und Bearbeitung vor dem Einlass nicht mehr möglich ist, kann die rechtzeitige Bereitstellung eines Ersatztickets nicht garantiert werden. Gesetzliche Ansprüche bei einem vom Veranstalter zu vertretenden technischen Fehler bleiben unberührt.


§ 7 Ausschluss des Widerrufsrechts

(1) Die angebotenen Eintrittstickets und Reservierungen betreffen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung jeweils ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

(2) Für diese Verträge besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht.

(3) Die Bestellung ist daher nach wirksamem Vertragsschluss unmittelbar verbindlich. Der Kunde kann den Vertrag nicht allein deshalb widerrufen, weil er seine Entscheidung nachträglich ändert oder die Veranstaltung nicht mehr besuchen möchte.


§ 8 Rückgabe, Umtausch und persönliche Verhinderung

(1) Eine Rückgabe, ein Umtausch oder eine Erstattung von wirksam erworbenen Tickets oder Reservierungen ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht in diesen AGB oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften etwas anderes gilt.

(2) Dies gilt insbesondere bei

a) persönlicher Verhinderung,

b) Krankheit,

c) verspäteter Anreise,

d) Schwierigkeiten bei der Anreise,

e) Ausfall oder Verspätung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel,

f) fehlender Begleitung,

g) Nichterfüllung bekannt gegebener Alters- oder Nachweisanforderungen oder

h) bloßem Nichtgefallen der Veranstaltung.

(3) Findet die Veranstaltung wie angekündigt statt, trägt der Kunde das Risiko seiner persönlichen Teilnahmefähigkeit und Anreise.

(4) Der Veranstalter kann in begründeten Einzelfällen freiwillig eine Kulanzlösung anbieten. Hierauf besteht kein Anspruch. Eine einmal gewährte Kulanz begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger oder vergleichbarer Fälle.

(5) Eine Kulanzvereinbarung ist nur verbindlich, wenn sie vom Veranstalter ausdrücklich in Textform bestätigt wurde.

(6) Die Regelungen zu Veranstaltungsabsagen, Verlegungen und wesentlichen Änderungen gemäß §§ 13 und 14 bleiben unberührt.


§ 9 Übertragung und Weiterverkauf von Tickets

(1) Die Tickets sind grundsätzlich nicht personalisiert und dürfen unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen an andere Personen weitergegeben werden.

(2) Eine Weitergabe ist nur zulässig, wenn

a) der Erwerber auf diese AGB und die Veranstaltungsbedingungen hingewiesen wird,

b) der verlangte Preis den vom ursprünglichen Käufer tatsächlich gezahlten Gesamtpreis des Tickets einschließlich einer gegebenenfalls angefallenen Systemgebühr nicht überschreitet und

c) die Weitergabe nicht gewerblich oder geschäftsmäßig erfolgt.

(3) Zulässig ist insbesondere die private Weitergabe zum ursprünglichen Gesamtpreis oder zu einem niedrigeren Preis, wenn der ursprüngliche Ticketinhaber an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann.

(4) Untersagt sind insbesondere

a) der gewerbliche oder geschäftsmäßige Weiterverkauf,

b) der Verkauf zu einem Preis oberhalb des ursprünglich gezahlten Gesamtpreises,

c) das Anbieten im Rahmen von Auktionen oder Bieterverfahren, wenn dadurch ein höherer Preis erzielt werden kann,

d) der Verkauf zusammen mit anderen Waren oder Dienstleistungen zu einem überhöhten Gesamtpreis,

e) die Nutzung von Tickets zu nicht vorher genehmigten Werbe-, Marketing-, Gewinnspiel- oder Verlosungszwecken,

f) der Erwerb unter Verwendung automatisierter Systeme, Bots oder vergleichbarer technischer Verfahren,

g) die Umgehung angegebener Bestell- oder Mengenbegrenzungen durch mehrere Konten, Identitäten oder Bestellvorgänge sowie

h) der Erwerb in erkennbarer Weiterverkaufsabsicht.

(5) Der Veranstalter ist berechtigt, Bestellungen mit konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen diese Bestimmungen vor Vertragsannahme abzulehnen.

(6) Bei einem schuldhaften erheblichen Verstoß nach Vertragsschluss kann der Veranstalter nach Abwägung der beiderseitigen Interessen die betroffenen Tickets sperren, den Zutritt verweigern und gesetzliche Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

(7) Eine entschädigungslose Sperrung oder Einlassverweigerung kommt nur in Betracht, soweit der Kunde oder Ticketinhaber den Verstoß zu vertreten hat und die Maßnahme unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes verhältnismäßig ist.

(8) Beim Erwerb eines Tickets von einem nicht autorisierten Dritten trägt der Erwerber das Risiko, dass das Ticket gefälscht, bereits verwendet, gesperrt, unzulässig vervielfältigt oder anderweitig ungültig ist. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass von Dritten angebotene Tickets gültig sind.


§ 10 Altersbeschränkungen und Identitätsnachweis

(1) Für jede Veranstaltung gelten die jeweils in der Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Altersbeschränkungen.

(2) Der Veranstalter kann für einzelne Veranstaltungen insbesondere einen Einlass erst ab 18 Jahren vorsehen oder den Zutritt Minderjähriger an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen.

(3) Unabhängig von den Angaben im Ticketshop gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

(4) Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen. Als Nachweis können insbesondere Personalausweis, Reisepass oder ein anderer behördlich anerkannter Lichtbildausweis akzeptiert werden.

(5) Schülerausweise, Fotos oder Kopien von Ausweisen, Gesundheitskarten, Bankkarten oder vergleichbare Dokumente müssen nicht als ausreichender Alters- oder Identitätsnachweis anerkannt werden.

(6) Kann der Ticketinhaber sein Alter oder seine Identität nicht ausreichend nachweisen, darf der Einlass verweigert werden.

(7) Soweit Minderjährige bei einer Veranstaltung zugelassen sind, kann der Veranstalter die Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder wirksam erziehungsbeauftragte volljährige Person verlangen.

(8) Eine schriftliche Erziehungsbeauftragung, umgangssprachlich häufig „Muttizettel“ genannt, vermittelt für sich allein keinen Anspruch auf Einlass. Der Veranstalter kann insbesondere

a) die persönliche Anwesenheit der erziehungsbeauftragten Person,

b) die Vorlage geeigneter Ausweisdokumente,

c) die Erreichbarkeit einer personensorgeberechtigten Person und

d) die Einhaltung zusätzlicher veranstaltungsbezogener Vorgaben

verlangen.

(9) Der Veranstalter kann für eine Veranstaltung strengere Altersgrenzen festlegen, als sie das Jugendschutzgesetz allgemein vorsieht, sofern dies vor dem Ticketkauf deutlich angegeben wird und gesetzliche Benachteiligungsverbote beachtet werden.

(10) Wird der Einlass wegen Nichterfüllung einer vor dem Ticketkauf erkennbar mitgeteilten Alters- oder Nachweisanforderung berechtigt verweigert, besteht kein Anspruch auf Erstattung.


§ 11 Einlass, Sicherheitskontrollen und rechtzeitiges Erscheinen

(1) Der Ticketinhaber ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Veranstaltungsort einzutreffen und ausreichend Zeit für Warteschlangen, Alterskontrollen, Ticketprüfungen und Sicherheitskontrollen einzuplanen.

(2) Ein verspätetes Eintreffen begründet keinen Anspruch auf bevorzugten Einlass, Verlängerung der Veranstaltung oder Erstattung des Ticketpreises.

(3) Ein gültiges Ticket ist Voraussetzung für den Einlass, begründet jedoch keinen uneingeschränkten Anspruch auf Zutritt, wenn ein sachlicher Grund für eine Einlassverweigerung besteht.

(4) Der Veranstalter und das von ihm eingesetzte Einlass- oder Sicherheitspersonal sind berechtigt, angemessene Ticket-, Ausweis-, Taschen- und Sicherheitskontrollen durchzuführen.

(5) Körperliche Kontrollen erfolgen nur mit Zustimmung der betroffenen Person und im rechtlich zulässigen Rahmen. Verweigert ein Ticketinhaber eine sachlich erforderliche und verhältnismäßige Sicherheitskontrolle, kann ihm der Einlass verweigert werden.

(6) Der Einlass kann insbesondere verweigert werden, wenn

a) kein gültiges Ticket vorgelegt wird,

b) das Ticket bereits verwendet, gesperrt, manipuliert oder erkennbar gefälscht ist,

c) erforderliche Alters- oder Identitätsnachweise fehlen,

d) der Ticketinhaber erheblich alkoholisiert ist,

e) Anzeichen für den Konsum oder Besitz illegaler Drogen bestehen,

f) der Ticketinhaber Waffen oder gefährliche Gegenstände mitführt,

g) der Ticketinhaber aggressiv, gewalttätig, bedrohlich oder erheblich belästigend auftritt,

h) konkrete Sicherheitsbedenken bestehen,

i) gegen ein bestehendes Hausverbot verstoßen wird oder

j) eine erforderliche Sicherheitskontrolle verweigert wird.

(7) Wurde der Einlass aus einem vom Ticketinhaber zu vertretenden Grund berechtigt verweigert, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

(8) Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt, wenn die Einlassverweigerung unberechtigt, willkürlich oder diskriminierend erfolgt.


§ 12 Hausrecht, Verhalten und Dresscode

(1) Der Veranstalter übt am Veranstaltungsort das Hausrecht aus. Den sachlich gerechtfertigten Anweisungen des Veranstalters sowie des eingesetzten Einlass-, Sicherheits-, Service- und Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Personen vom Gelände zu verweisen, wenn diese

a) andere Gäste oder Mitarbeiter bedrohen, beleidigen, belästigen oder gefährden,

b) körperliche Gewalt anwenden oder androhen,

c) sexuelle Belästigungen oder sonstige übergriffige Handlungen begehen,

d) rassistische, antisemitische, sexistische, homophobe, transfeindliche oder sonstige menschenverachtende Äußerungen tätigen oder entsprechende Kennzeichen zeigen,

e) illegale Drogen besitzen, konsumieren, weitergeben oder verkaufen,

f) Waffen oder gefährliche Gegenstände mitführen,

g) Einrichtungen des Veranstaltungsortes beschädigen,

h) Sicherheits- oder Brandschutzvorgaben missachten,

i) den Veranstaltungsablauf erheblich stören oder

j) wiederholt berechtigten Anweisungen des Personals nicht Folge leisten.

(3) Das Mitführen von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen, explosionsgefährlichen Stoffen, Reizgasen, gefährlichen Werkzeugen oder sonstigen Gegenständen, die nach ihrer Art oder den konkreten Umständen zur Verletzung von Personen geeignet sind, ist untersagt.

(4) Der Veranstalter kann für einzelne Veranstaltungen weitere sachlich gerechtfertigte Sicherheitsbestimmungen festlegen und diese vor dem Ticketkauf oder deutlich sichtbar am Veranstaltungsort bekannt geben.

(5) Im Level wird angemessene, saubere und veranstaltungsgerechte Kleidung erwartet.

(6) Einlassentscheidungen aufgrund der Kleidung dürfen nur getroffen werden, wenn die Kleidung objektiv

a) gegen einen vorab bekannt gegebenen veranstaltungsbezogenen Dresscode verstößt,

b) Sicherheits- oder Hygieneanforderungen widerspricht,

c) verbotene oder menschenverachtende Symbole beziehungsweise Aussagen zeigt oder

d) mit dem ausdrücklich bekannt gegebenen Veranstaltungskonzept nicht vereinbar ist.

(7) Reine Willkür oder eine Benachteiligung aufgrund gesetzlich geschützter persönlicher Merkmale ist unzulässig.

(8) Wird ein Ticketinhaber aufgrund eines von ihm zu vertretenden erheblichen Verstoßes berechtigt vom Veranstaltungsort verwiesen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder nicht genutzter Leistungen.

(9) Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Veranstalters, insbesondere wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung oder sonstiger Pflichtverletzungen, bleiben unberührt.


§ 13 Programm- und Ablaufänderungen

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlichem Grund zumutbare Änderungen am Veranstaltungsprogramm oder -ablauf vorzunehmen, sofern dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.

(2) Sachliche Gründe können insbesondere sein:

a) Erkrankung oder sonstige Verhinderung eines Künstlers oder DJs,

b) technische oder organisatorische Erfordernisse,

c) Sicherheitsanforderungen,

d) behördliche Vorgaben,

e) Verzögerungen im Veranstaltungsablauf oder

f) sonstige vom Veranstalter nicht nur willkürlich herbeigeführte Umstände.

(3) Zumutbare und unwesentliche Änderungen können insbesondere Änderungen

a) der Running Order,

b) einzelner Auftrittszeiten,

c) von Vor-, Begleit- oder Nebenprogrammen,

d) einzelner nicht prägender Künstler oder DJs sowie

e) des zeitlichen Ablaufs

sein.

(4) Eine unwesentliche und zumutbare Änderung berechtigt nicht zur Rückgabe des Tickets oder zur Minderung des Ticketpreises.

(5) Führt die Änderung hingegen dazu, dass der angekündigte Gesamtcharakter der Veranstaltung wesentlich verändert wird oder eine ausdrücklich als prägend beworbene Hauptleistung entfällt, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.

(6) Der Veranstalter wird wesentliche, rechtzeitig bekannte Änderungen über die Website, per E-Mail, über soziale Netzwerke oder auf andere geeignete Weise bekannt geben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich vor der Anreise über kurzfristig veröffentlichte Veranstaltungsinformationen zu informieren.


§ 14 Veranstaltungsabsage, Terminverlegung und höhere Gewalt

(1) Wird eine Veranstaltung endgültig abgesagt, wird dem Kunden der für das betroffene Ticket gezahlte Gesamtbetrag einschließlich einer für dieses Ticket zwingend erhobenen Systemgebühr erstattet.

(2) Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Zahlung verwendet hat, sofern keine andere rechtlich zulässige Vereinbarung getroffen wird.

(3) Der Veranstalter informiert den Kunden über das für die Rückabwicklung vorgesehene Verfahren. Gesetzliche Ansprüche und gesetzliche Verjährungsfristen werden durch organisatorische Hinweise zur Rückabwicklung nicht verkürzt.

(4) Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben, behält das Ticket grundsätzlich für den Ersatztermin seine Gültigkeit.

(5) Möchte der Kunde den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann er die Erstattung des für das betroffene Ticket gezahlten Gesamtbetrags verlangen. Einzelheiten zur Rückabwicklung werden mit der Mitteilung über die Terminverlegung bekannt gegeben. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(6) Als höhere Gewalt gelten von außen kommende, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und auch durch zumutbare Maßnahmen nicht abwendbare Ereignisse. Hierzu können insbesondere gehören:

a) Naturkatastrophen und extreme Unwetterereignisse,

b) Feuer, Überschwemmung oder erhebliche Gebäudeschäden,

c) Krieg, Terroranschläge oder konkrete Terrorgefahren,

d) Pandemien oder Epidemien,

e) behördliche Verbote, Auflagen oder Schließungsanordnungen,

f) flächendeckende oder erhebliche Strom-, Energie- oder Infrastrukturausfälle,

g) nicht vom Veranstalter zu vertretende erhebliche technische Großstörungen,

h) Streiks oder vergleichbare Arbeitskampfmaßnahmen sowie

i) sonstige vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.

(7) Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder verschoben werden, gelten für den Ticketpreis die Absätze 1 bis 5.

(8) Aufwendungen des Kunden oder Ticketinhabers für Anreise, Abreise, Übernachtung, Verpflegung, Parkplätze, Urlaub, Verdienstausfall oder sonstige im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch getätigte Dispositionen werden nicht ersetzt, soweit der Veranstalter hierfür nicht nach § 17 dieser AGB haftet.


§ 15 Technische Verfügbarkeit und offensichtliche Fehler

(1) Der Veranstalter bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Verfügbarkeit des Online-Ticketshops. Eine jederzeitige ununterbrochene Verfügbarkeit kann insbesondere wegen Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischer Störungen oder Störungen externer Anbieter nicht gewährleistet werden.

(2) Solange noch kein Vertrag zustande gekommen ist, begründet eine technische Störung, eine unterbrochene Bestellung oder ein nicht abgeschlossener Bezahlvorgang keinen Anspruch auf ein bestimmtes Ticket oder einen bestimmten Preis.

(3) Offensichtliche Schreib-, Darstellungs-, Rechen-, Zuordnungs-, Preis- oder Systemfehler begründen keinen Anspruch darauf, dass ein Vertrag zu dem erkennbar fehlerhaften Inhalt abgeschlossen wird.

(4) Wird ein offensichtlicher Fehler vor der Vertragsannahme erkannt, kann der Veranstalter die Bestellung ablehnen und dem Kunden gegebenenfalls eine Bestellung zu den zutreffenden Konditionen anbieten.

(5) Wird ein erheblicher Irrtum erst nach Vertragsschluss erkannt, bleiben die gesetzlichen Rechte des Veranstalters, insbesondere eine Anfechtung nach den gesetzlichen Vorschriften, unberührt.

(6) Wird ein Vertrag aufgrund eines solchen Fehlers wirksam aufgehoben oder angefochten, werden bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.


§ 16 Foto-, Film- und Tonaufnahmen

(1) Im Rahmen der Veranstaltungen können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden.

(2) Die Verarbeitung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung und gegebenenfalls aus Hinweisen am Veranstaltungsort.

(3) Aus dem bloßen Erwerb eines Tickets oder dem Betreten der Veranstaltung wird keine pauschale Einwilligung in jede Art der Aufnahme und werblichen Nutzung individueller Bildnisse abgeleitet.

(4) Übersichts-, Stimmungs-, Gruppen- und Veranstaltungsaufnahmen können verarbeitet und veröffentlicht werden, soweit hierfür eine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der abgebildeten Personen entgegenstehen.

(5) Für gezielte Einzelporträts oder hervorgehobene werbliche Darstellungen wird eine Einwilligung eingeholt, soweit nicht ausnahmsweise eine gesetzliche Erlaubnis besteht.

(6) Gäste, die nicht gezielt aufgenommen werden möchten oder besondere schutzwürdige Gründe geltend machen wollen, können sich an das Aufnahme- oder Veranstaltungspersonal wenden. Berechtigte Anliegen werden im Rahmen der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten berücksichtigt.

(7) Eigene Aufnahmen der Gäste sind nur für private Zwecke zulässig, soweit hierdurch keine Rechte anderer Gäste, Künstler, Mitarbeiter oder des Veranstalters verletzt und keine Veranstaltungs- oder Sicherheitsregeln missachtet werden.

(8) Professionelle, gewerbliche oder zu kommerziellen Veröffentlichungszwecken bestimmte Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.


§ 17 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

d) bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie

e) in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Veranstalter nur auf Ersatz des vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten des Veranstalters.

(6) Die Haftung für Störungen, Verzögerungen oder Schäden im Verantwortungsbereich von Zahlungsdienstleistern, Telekommunikationsanbietern, Internetprovidern oder sonstigen unabhängigen Dritten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter haftet nicht für Umstände, die er nicht zu vertreten hat.

(7) Die vorstehenden Bestimmungen bewirken keine Umkehr der gesetzlichen Beweislast.


§ 18 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden zur Durchführung der Bestellung, Zahlungsabwicklung, Ticketbereitstellung, Einlasskontrolle und Veranstaltungsdurchführung nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den eingesetzten Zahlungs- und technischen Dienstleistern sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website.

(3) Die Datenschutzerklärung ist kein Bestandteil dieser AGB, sondern dient der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten.


§ 19 Verbraucherstreitbeilegung

Die Ripploh Gaststättenbetriebs GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im konkreten Einzelfall besteht.


§ 20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Rheine ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

(4) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(5) Es gilt jeweils die bei Abschluss der Bestellung einbezogene Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(7) Überschriften dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der einzelnen Bestimmungen.